Montag, 31. Dezember 2007

Gutes neues Jahr!

Ich wünsche allen Lesern ein gutes neues Jahr! Feiert schön!

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Frohes neues Jahr Dir und Deinen Mitbloggern.


Und ich hab mal gleich eine Frage zum neuen Jahr.
Irgend ein angeblicher-Anwalt hat wohl im Fernsehen verbreitet, dass man keine Kassenbons vorweise müsse, sofern man einen Kaufzeugen habe. Als Beispiel sei der "nicht-blöde" Elektrohändler genannt worden (also nicht der "geile hasser", der "rotzackige", der "expertende" oder der "gute")

Entweder gibt es da eine Gesetzeslücke, nie nun irgend ein (geltungssüchtiges A******ch) - ähm ich meine - irgend ein Jurist erkannt hat - oder es hat mal wieder jemand Unsinn erzählt (so wie es heute in den Medien ja eher normal ist).

Habt ihr da schon Erfahrungen gemacht? Würde ich ja mal interessieren.

Jean d'Arc hat gesagt…

Soweit wir wissen, ist das in der Tat so...aber wirklich erlebt habe zumindest ich das bisher nicht...müssten meine Kollegen mal was zusagen! Gesprochen wurde da schon mal drüber...wäre dem Missbrauch wieder mal Tür und Tor geöffnet.

Pierre Wombierre hat gesagt…

Ich habe mal im Netz recherchiert. Es gibt da einen interessanten Link:

http://www.123recht.net/article.asp?a=9413&f=ratgeber_kaufrecht_rabirmiliumtauschkassenbon&p=1

Grundsätzlich gilt dieses Recht auch. Allerdings muss der Kunde sehr glaubhaft beweisen können, dass er das Produkt in dem jeweiligen Laden gekauft hat. Bei uns ist das zum Glück nur selten vorgekommen und dann nur bei Ware, bei der es kein Problem war, die Ware an den Hersteller zu retournieren.

Anonym hat gesagt…

Danke Euch für die Info.
:-)

So wie es aussieht, geht es ja eh nur um Garantiefälle.